
Das sollten Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge beachten
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen – aber noch zu wenige nutzen die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit Anfang 2018 gilt, will der Gesetzgeber vor allem mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe und Start-ups dazu motivieren, in die betriebliche Altersvorsorge einzusteigen.
Obwohl das finanzielle Risiko für Arbeitgeber mit dem neuen Gesetz gesunken ist, machen von den Möglichkeiten bisher nur wenige Unternehmer Gebrauch, wie die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 8/18) berichtet.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, was das Betriebsrentenstärkungsgesetz an Neuerungen und Vorteilen für Sie als Arbeitgeber bringt. Außerdem stellen wir Ihnen das „Sozialpartnermodell“ und die verschiedenen Arten der betrieblichen Altersvorsorge vor. Mehr lesen