Coronakrise: Hilfsmaßnahmen für Selbständige/Freiberufler und Unternehmen

Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Coronakrise hat nicht nur das gesellschaftliche Leben innerhalb von wenigen Tagen zum Erliegen gebracht. Auch zahlreiche Unternehmen, Kleinbetriebe oder Solo-Selbständige sind von ihr betroffen. Wenn auch das Hauptaugenmerk in diesen Tagen zu aller erst auf die Erhaltung der eigenen Gesundheit und die von Familienangehörigen und Freunden gerichtet sein sollte, ist es ratsam daneben auch Überlegungen zur wirtschaftlichen Absicherung des eigenen Unternehmens und der eigenen Familie anzustellen. Abhängig von der Rechtsform stellen sich da folgende Fragen:

  • Ist die Liquiditätsversorgung meines Unternehmens sichergestellt?
  • Sind zeitnahe personelle Maßnahmen erforderlich (Kurzarbeitergeld, Freistellungen, Entlassungen).
  • Wie ist es um die persönliche Absicherung des Unternehmers bestellt.

Was können wir als Steuerberater für Sie tun?

Als Steuerberater sind wir mit den Zahlen Ihres Unternehmens vertraut. Wir erstellen Ihre laufende Finanzbuchhaltung und stellen Ihren Jahresabschluss auf. Durch die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung haben wir darüber hinaus einen guten Überblick über steuerrelevante Ausgaben, wie z.B. private Krankenversicherung, Immobilienkredite.
Das bedeutet, dass wir Ihnen bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen mit Rat und Tat zur Seite stehen wollen und können!

Wie gehen wir gemeinsam vor?

Eine erste wesentliche Umstellung wird darin bestehen, dass uns der effektivste Kommunikationsweg, nämlich das persönliche Gespräch nicht zur Verfügung steht. Diesen Umstand haben wir bei der nachstehenden Übersicht bereits beachtet und entsprechende Alternativen  berücksichtigt.
I.  Liquiditätsversorgung
Wenn infolge der Coronakrise wirtschaftliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen bereits eingetreten sind, sich abzeichnen oder nicht sicher ausgeschlossen werden können, sind Maßnahmen zur Liquiditätssicherung erforderlich. Da die bereits aufgelegten oder geplanten Hilfspakete hinsichtlich Ausreichungsweg (Kredit oder Zuschuss), Höhe und Betriebsgröße unterschiedlich ausgelegt sind, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den zukünftigen Liquiditätsbedarf. Lassen Sie uns diesen anhand Ihrer Buchhaltungszahlen verifizieren.
  2. Prüfen Sie Stundungs- oder Erlassmöglichkeiten seitens Ihres Vermieters, Ihrer Leasingbank oder anderer Vertragspartner.
  3. Auch die Stundung von Steuernachzahlungen oder die Herabsetzung von laufenden Steuervorauszahlungen ist möglich. Sprechen Sie uns an.
  4. Informieren Sie sich über die bestehenden oder geplanten Hilfspakete. Welches kommt unter Berücksichtigung des ermittelten Liquiditätsbedarfes für Sie infrage. Eine Übersicht der im Freistaat Sachsen möglichen Hilfsmaßnahmen finden Sie nachfolgend (Sächsische Aufbaubank, Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wichtig: Als Steuerberater stehen wir Ihnen in allen vorstehenden Phasen mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Erforderliche Unterlagen können wir Ihnen kurzfristig auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen. Beziehen Sie uns auch gern in den Beantragungsprozess mit ein. Erforderliche Gespräche mit der Hausbank führen wir dann gemeinsam.
II.  Betriebliche Personalmaßnahmen
Auch für Ihre Mitarbeiter ist die aktuelle Situation sehr belastend. Private Ausgaben müssen weiterbezahlt werden, die Kinder müssen infolge der Schließung von Kita oder Schule anderweitig betreut werden. Zögern Sie dennoch nicht, die personelle Situation in Ihrem Unternehmen, also insbesondere die zukünftige Personalauslastung, objektiv einzuschätzen. Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf die aktuelle Krisensituation die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld gemindert. So kann infolge von krisenbedingtem Arbeitsausfall von mindestens 10% Lohnausfall bei mindestens 10% der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen zur Beantragung erteilt die Bundesagentur für Arbeit.
III.  Persönliche Absicherung
Neben der wirtschaftlichen Absicherung Ihres Unternehmens durch die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen oder der Einleitung von personellen Maßnahmen darf natürlich auch die wirtschaftliche Absicherung des Unternehmers oder Geschäftsführers nicht vergessen werden. Folgende Maßnahmen können hierbei in Betracht kommen:

  1. Stundung- und Herabsetzungsmaßnahmen auch der persönlichen Einkommensteuer.
  2. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmern: Derzeit wird geprüft, wie das heute geltende Beitragsermäßigungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige aufgrund der Corona-Krise erleichtert bzw. angepasst wird. Prüfen Sie daher , ob eine Beitragsanpassung infolge eines erheblichen, krisenbedingtem Einkommensrückgangs 2020 möglich ist (Quelle derzeitige Rechtslage: Spitzenverband der GKV).
  3. Solo-Selbständige: Die Bundesregierung bereitet derzeit ein Hilfsprogramm für Solo-Selbständige vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft und soll am 23.3.2020 abgeschlossen sein. Genaue Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Ein Corona FAQ der Ver.di Dienstleistungsgewerkschaft für Solo-Selbständige auf Basis der aktuell (20.3.2020) verfügbaren Informationslage finden Sie hier.
  4. Auch Selbständige haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung (Hartz IV), wenn der Verdienst unterhalb des Hartz-IV-Regelsatzes liegt. Derzeit sind jedoch noch Vermögensgrenzen zu beachten. Diese sollen jedoch vorübergehend aufgehoben werden. Vorab zu prüfen ist allerdings, ob vor Bezug andere Vermögensquellen, z.B. die Altersversorgung eingesetzt werden muss. Vorbehaltlich ggf. geeigneterer Hilfsmaßnahmen (z.B. geplantes Hilfsprogramm für Solo-Selbständige) kann die Grundsicherung aber eine zumindest vorübergehende Lösung darstellen.

Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter finden Sie unter TEAM. Kommen Sie auf uns zu. Und bleiben Sie gesund!