Steuererklärungen

Steuerdeklaration leichtgemacht

Die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen schließt für den Steuerpflichtigen den Besteuerungsprozess ab. Unter Berücksichtigung von Rechtsform, Branche sowie dem Überschreiten von Besteuerungsgrenzen fordert die Finanzverwaltung Steuererklärungen in elektronischer Form für die steuerliche Veranlagung.

Auf Grundlage der aufgestellten Bilanz oder der erstellten Einnahme-Überschussrechnung bereiten wir Ihre Steuererklärungen vor. Mit größter Sorgfalt und fristgerecht.

Steuererklärungen
im Überblick

  • Erstellung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für Kapitalgesellschaften (beinhaltet die Ermittlung des endgültigen Gewinns, der Gewerbesteuerrückstellungen bzw. -forderung bei Erstattungen und der Zinsschranke)
  • Erstellung der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE) und ggf. der Gewerbesteuererklärung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung (beinhaltet die Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast bzw. des Erstattungsanspruchs)
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung (beinhaltet die Zerlegung der Kapitalertragsteuer bei Empfängern unterschiedlicher Gemeinden/Länder, Erstellung der Steuerbescheinigungen)
  • Abgleich der geleisteten Steuerzahlungen mit Vorauszahlungsbescheiden
  • Tantiemeberechnung und Verprobung von Tantiemevariationen (Einfluss auf Unternehmensgewinn und Rückstellungen)
  • Bescheidprüfung
  • Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch beim Finanzamt)
  • vorausschauende Berechnung des laufenden Veranlagungszeitraums
  • Steuerplanung für das Folgejahr (auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses)
  • Unterstützung und Begleitung bei Betriebsprüfung
  • Antrag auf Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen bzw. des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke
  • Körperschaftsteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
  • Körperschaftsteuererklärung mit Anlagen für Genossenschaften und Vereine
  • Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner, etc.
  • Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (z. B. bei Aufteilung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer)
  • Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (Zusammen- oder Einzelveranlagung)
  • Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick
  • Überprüfung und Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung
  • Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung
  • Information über den Status von Rechtsbehelfen
  • Beratung zur Selbstanzeige