Jahresabschluss

nach Steuer-oder Handelsrecht


Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg eines Unternehmens. Er bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und dient Dritten, z. B. der Hausbank gegenüber als Informationsquelle. Abhängig von Rechtsform oder Unternehmensgröße besteht der Jahresabschluss aus einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahme-Überschuss-Rechnung.  Doch der Jahresabschluss hat weitaus mehr Bedeutung. Neben der Erfüllung gesetzlicher Pflichten liefert er vielfältige betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Daten, welche z. B. für Zeitreihenanalysen oder Branchenvergleiche genutzt werden können.

Und wie bereits erwähnt. Der Jahresabschluss stellt nicht zuletzt auch die Visitenkarte Ihres Unternehmens gegenüber Dritten dar, z. B. Hausbank oder Großlieferanten. Er entscheidet über Bonität und somit Zugang zum Kapitalmarkt. Die Jahresabschlusserstellung sollte daher planvoll und strategisch erfolgen.  Hier setzen wir an und erläutern Ihnen z. B. bestehende steuerliche Bewertungswahlrechte oder Abschreibungsmöglichkeiten. Zur Vorbereitung von Bankgesprächen führen wir auf Wunsch ein Rating Ihres Unternehmens durch oder stellen einen Branchenvergleich  an.


Jahresabschlusserstellung

im Überblick

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerüberleitungsrechnung
  • jährliche Abschreibung der Anlagengüter – Anlagenbuchführung
  • jährliche Abgrenzungsbuchungen zu Krediten (Disagio, Kreditzinsen)
  • Ermittlung der latenten Steuern nach BilMoG
  • Gesellschafterkontenverzinsung
  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Anhang – bei Bedarf
  • Lagebericht -Mitwirkung- bei Bedarf
  • Übermittlung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung (E-Bilanz)
  • Anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuer-Erklärung sowie der gesonderten – und einheitlichen – Feststellung inkl. der elektronischen Übermittlung
  • bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften: Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
  • Sonder-/ Ergänzungsbilanzen bei Personen-/Personenhandelsgesellschaften,
  • Eröffnungsbilanzen,
  • Zwischenbilanzen,
  • Schlussbilanzen und
  • konsolidierte Jahresabschlüsse
  • Jahresreporting
  • Beratung/Analyse zu Tantieme, Gewinnverwendung usw.
  • Ausgabe der Buchführungsunterlagen für die gewünschten Jahre auf einer Rechnungswesen-Archiv-DVD