Gesetzesänderung

Steueränderungsgesetz

Zum Jahreswechsel sind wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Bitte finden Sie anbei eine Übersicht, welche nicht abschließend ist. Sprechen Sie uns gerne an.

Die Pendlerpauschale war bislang gestaffelt und beträgt nun einheitlich 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer. Die Pauschale kann von Erwerbstätigen und Selbstständigen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte geltend gemacht werden.

Die Regelung der Befreiung von der Kfz-Steuer wurde vorzeitig verlängert bis Ende 2035. Dies gilt jedoch nur für Erstzulassungen bis zum 31.12.2030.

Die bereits zur Zeit von Corona befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 7% wird nun dauerhaft eingeführt. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt jedoch nur für Speisen. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Gesetzesänderung

Weitere Änderungen

Es wurden zudem weitere Änderungen beschlossen:

Ab Erreichung des gesetzlichen Rentenalters, können sich Arbeitnehmer über die Aktivrente 2.000 EUR steuerfrei hinzuverdienen. Dies soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Der Grundfreibetrag steigt erneut auf 12.347 EUR bei Einzelveranlagung und 24.696 EUR bei Zusammenveranlagung. Die Erhöhung trägt der jährlichen Inflation Rechnung.

Durch die Erhöhung des Kindergeldes auf monatlich 259 EUR pro Kind kommt es ebenfalls zu einer Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 9.756 EUR pro Kind.