Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3.12.2020 die neuen PauschbetrĂ€ge fĂŒr Verpflegungsmehraufwendungen und Ăbernachtungskosten fĂŒr beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021 bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de
FĂŒr die in der Bekanntmachung nicht erfassten LĂ€nder ist der fĂŒr Luxemburg geltende Pauschbetrag, fĂŒr nicht erfasste Ăbersee- und AuĂengebiete eines Landes ist der fĂŒr das Mutterland geltende Pauschbetrag maĂgebend.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021
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