Entlastungsmassnahmen für vom Coronavirus (COVID-19) betroffene Unternehmen

Der Coronavirus (COVID-19) beeinträchtigt zunehmend auch die Volkswirtschaften weltweit. Durch den Ausfall zahlreicher Veranstaltungen, den Einschränkungsempfehlungen im privaten Sektor oder auch nur durch persönliche Vorsichtsmaßnahmen ist die Nachfrage in zahlreichen Sektoren betroffen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können dadurch schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Sowohl die Bundesregierung als auch das Sächsische Finanzministerium haben zwischenzeitlich zu den bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen steuerlichen und wirtschaftlichen Entlastungsmaßnahmen Stellung genommen.
Für betroffene Unternehmen gilt es jetzt, die potentiellen Risiken vollständig zu erkennen, zutreffend zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

1. Risiken

Die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Unternehmen können unterschiedlich sein, z.B.

  • Liquiditätsengpässe infolge von Auftragsrückgängen oder Auftragsstornierungen,
  • Liquiditätsengpässe durch unverändert hohe Steuervorauszahlungen oder Steuernachzahlungen für Vorjahre,
  • Personalengpässe infolge ungeplanter Abwesenheiten, z.B. wegen Kinderbetreuung, Quarantäne, vorsorgliche Freistellungen,
  • Lagerüberkapazitäten,
  • Ausfall von Geschäftsterminen, erschwerte Kundenkommunikation, z.B. im Außendienst,
  • finanzielle Verluste, z.B. durch Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen.

 

2. Analyse der wirtschaftlichen Situation

Um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können, ist es zunächst erforderlich die wirtschaftliche Situation realistisch einzuschätzen. Dies sollte anhand einer integrierten Erfolgs-und Liquiditätsplanung zusammen mit dem Steuerberater erfolgen. Es reicht, wenn diese Planung zumindest den Zeitraum der nächsten 12 – 15 Monate umfasst. Die Erstellung der Planrechnung ist dann Teamarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater. Während der Steuerberater die Zahlen der Vergangenheit beisteuert, nehmen Sie eine kritische Einschätzung der zukünftigen Umsatz- und Kostenentwicklung vor. So entsteht nach und nach ein fundiertes Bild der zukünftigen Ertrags- und Liquiditätslage Ihres Unternehmens.
 

3. Auswahl und Einleitung von Gegenmaßnahmen

Die vorliegende Ertrags- und Liquiditätsplanung gibt Aufschluss darüber, wie sich Ertrag aber insbesondere der Liquiditätsbedarf Ihres Unternehmens in den nächsten Monaten voraussichtlich entwickeln wird. Ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass sollte dabei sowohl der Höhe als auch dem Zeitpunkt nach bestimmbar sein.
Erst jetzt verfügen Sie über die erforderlichen Informationen zur Auswahl geeigneter Entlastungsmaßnahmen. Zusammen mit Ihrem Steuerberater prüfen Sie die infrage kommenden Entlastungsmaßnahmen. Vorrangig wird es hierbei um liquiditätswirksame Maßnahmen gehen wie z.B.

  • Herabsetzung von laufenden steuerlichen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer,
  • Stundung von bevorstehenden Abschlusszahlungen,
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld,
  • Aufnahme von Förderkrediten der KfW,
  • Beantragung von Zuschüssen,
  • Personelle Anpassungsmaßnahmen,
  • Einleitung von Kostensenkungen.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater, dass er unterschiedliche Case-Szenarien erstellt. Diese können dann auch Grundlage für bevorstehende Bankgespräche und Förderanträge sein. Bereiten Sie diese mit ergänzenden Unterlagen gut vor. Vermeiden Sie zeitaufwändige Unterlagennachreichungen durch persönliche Teilnahme Ihres Steuerberaters am Bankgespräch.
Informieren Sie sich weiterhin über neue Hilfsprogramme. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung weitere Hilfsmaßnahmen auch für Unternehmen vorbereitet.

4. Linksammlung

Informationen zu KfW-Corona-Hilfen für Unternehmen
Informationen zum Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit)
Informationen der IHK Leipzig zum Coronavirus