Verfahrensdokumentationen für KMU
Schon seit 2014 gibt es für die digitale Buchhaltung neue gesetzliche Vorschriften, die unter der Abkürzung GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bekannt sind.
Dazu gehört auch eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation für jedes Datenverarbeitungssystem. Diese lassen sich die Steuerprüfer bei Betriebsprüfungen nun verstärkt vorlegen.
Oft haben gerade kleine Firmen noch keine solche Verfahrensdokumentation – die Erstellung erscheint zu aufwendig, wenn man nur wenige Mitarbeiter hat. Fehlt die Verfahrensdokumentation, ist die Buchführung formell gesehen mangelhaft und der geprüfte Betrieb in der Beweispflicht. Im schlimmsten Fall können die Steuerprüfer 5 bis 10 Prozent des Umsatzes hinzuschätzen.
In diesem Blogartikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und erklären wesentliche Bestandteile. Mehr lesen