
Grundsteuer
Ab 2025 neue Regeln
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Die Grundstückswerte wurden bisher mit Hilfe der Einheitswerte berechnet. Diese sind jedoch veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen ‒ ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.
Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Damit hat der Einheitswert für die Berechnung der Grundsteuer ausgedient. Stattdessen wird jetzt mit einem neuen Grundsteuerwert gerechnet. Ebenfalls geändert wurden die Steuermesszahlen. Die Hebesätze werden von den Gemeinden angepasst.
Das Ziel der Grundsteuerreform: Grundstücke gleicher Lage und gleicher Größe sollen auch die gleiche Grundsteuer zahlen. Damit dies erreicht werden kann, werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch eingereicht werden. Dies wird ab dem 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.
Gerne übernehmen wir die Erstellung und Übermittlung dieser Erklärung für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
- Erfassung Ihrer Stammdaten zur wirtschaftlichen Einheit
- Bewertung der Einheit gemäß Bewertungsgesetz
- Erstellung der notwendigen steuerlichen Formulare
- Elektronische Übermittlung und Bescheidprüfung