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TERMINSACHE: Frist durch das Transparenzregister- und FinanzÂinformationsgesetz beachten
Seit dem 1.8.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Mitteilungspflichtig sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, eingetragene und konzessionierte Vereine, rechtsfĂ€hige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG), sowie nicht rechtsfĂ€hige Stiftungen (soweit der Stiftungszweck aus der Sicht des Stiftenden eigennĂŒtzig ist), ferner Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen mit dem Satzungssitz in Deutschland.…
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Abweichende Gewinnverteilung bei einer GmbH
Was die GewinnausschĂŒttung bei Kapitalgesellschaften betrifft, können die Gesellschafter in den meisten FĂ€llen jĂ€hrlich freie Entscheidungen ĂŒber die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne treffen. Steuerlich fĂŒhren offene AusschĂŒttungen grundsĂ€tzlich zu EinkĂŒnften aus Kapitalvermögen, inwiefern sich diese Tatsache aber Ă€ndert, wenn der Gewinn stattdessen in eine personenbezogene RĂŒcklage gefĂŒhrt wird, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden. Gesellschafter…
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Bundesregierung plant 10 Entlastungspunkte fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger
Der Koalitionsausschuss hat sich am 23.2.2022 vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise fĂŒr Energie auf 10 Entlastungsschritte fĂŒr die BĂŒrger verstĂ€ndigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Dazu gehören auch steuerliche Ănderungen. So sollen der Arbeitnehmerpauschbetrag rĂŒckwirkend zum 1.1.2022 um 200 ⏠auf 1.200 ⏠und der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 ⏠um…
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VerlÀngerung der Corona- Hilfen bis 30.6.2022
In der MinisterprĂ€sidentenkonferenz vom 16.2.2022 begrĂŒĂten die LĂ€nder den Beschluss der Bundesregierung zur VerlĂ€ngerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der Corona-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31.3.2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022 ermöglicht.
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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht
Mit dem sog. âVierten Corona-Steuerhilfegesetzâ will die Bundesregierung Unternehmen bei der BewĂ€ltigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin unterstĂŒtzen. DafĂŒr sind folgende steuerliche MaĂnahmen vorgesehen:
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Minijobgrenze und Mindestlohn sollen ab dem 1.10.2022 steigen
Die Höchstgrenze fĂŒr eine geringfĂŒgig entlohnte BeschĂ€ftigung (GeringfĂŒgigkeitsgrenze) betrĂ€gt seit dem Jahr 2013 unverĂ€ndert 450 ⏠monatlich, wĂ€hrend die durchschnittlichen Löhne und GehĂ€lter seither deutlich gestiegen sind. FĂŒr Minijobber bedeutet dies, dass sie bei einer Lohnerhöhung, auch aufgrund eines ansteigenden Mindestlohns, ihre Arbeitszeit reduzieren mĂŒssen, um ihre BeschĂ€ftigung weiterhin in Form eines sog. Minijobs ausĂŒben…
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Gesetzliche Senkung des Zinssatzes fĂŒr Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8.7.2021 die Vollverzinsung dahingehend beanstandet, dass der Gesetzgeber den dabei angewendeten, festen Zinssatz von 0,5 % je vollem Zinsmonat jedenfalls seit 2014 hĂ€tte anpassen mĂŒssen. Die UnvereinbarkeitserklĂ€rung hat fĂŒr VerzinsungszeitrĂ€ume ab 1.1.2019 zur Folge, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden diese Normen insoweit nicht mehr anwenden dĂŒrfen. Der Gesetzgeber muss…
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Finanzgericht MĂŒnster hat Zweifel an der Höhe der SĂ€umniszuschlĂ€ge
Da nicht jeder Steuerschuldner pĂŒnktlich bis zum FĂ€lligkeitstag zahlt, wurden SĂ€umniszuschlĂ€ge eingefĂŒhrt. Wird also die Zahlung nicht bis zum FĂ€lligkeitstag ĂŒberwiesen, entstehen SĂ€umniszuschlĂ€ge. Diese betragen pro angefangenem Monat 1 % des auf den nĂ€chsten durch 50 ⏠teilbaren abgerundeten Steuerbetrags. Dem Finanzgericht MĂŒnster (FG) liegen jedoch Zweifel an der bisherigen Berechnung vor.
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Homeoffice-Pflicht endet zum 30.3.2022
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der LĂ€nder vereinbarten in der MinisterprĂ€sidentenkonferenz am 16.2.2022 Ăffnungsschritte in einem Drei-Stufen-Plan von grundsĂ€tzlicher Bedeutung. Dazu gehört im dritten und letzten Schritt ab dem 20.3.2022 der Entfall aller tiefgreifenderen SchutzmaĂnahmen, wenn die Situation in den KrankenhĂ€usern dies zulĂ€sst. Danach entfallen auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen…
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Reform der Grundsteuer zum 1.1.2025
Zum 1.1.2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind fĂŒr alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen fĂŒr Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln. Damit verliert der Einheitswert aus den Jahren 1935 bzw. 1964 als Berechnungsgrundlage seine GĂŒltigkeit. Die Mehrzahl der BundeslĂ€nder…